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Auftragsverarbeitungsvertrag

Datum der letzten Überarbeitung: 6. Juli 2026

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (dieser „AVV“) ist Bestandteil der zwischen Olostep Technologies Inc. („Olostep“) und dem Kunden, der auf diesen AVV verweist oder ihn einbezieht (die „Vereinbarung“, und dieser Kunde, „Kunde“), bestehenden Servicevereinbarung und unterliegt dieser. Jeder hier verwendete, aber nicht definierte großgeschriebene Begriff (oder in einem Dokument, auf das dieser AVV verweist) hat die ihm in der Vereinbarung zugewiesene Bedeutung.

1. Umfang der Verarbeitung und Rollen der Parteien

1.1 Verarbeitung personenbezogener Daten

Bei der Erbringung der Dienste im Rahmen der Vereinbarung kann Olostep Kundendaten verarbeiten, die als „personenbezogene Daten“, „personenbezogene Informationen“, „persönlich identifizierbare Informationen“ oder ein vergleichbares Konzept nach geltendem Recht gelten („Personenbezogene Kundendaten“). Beide Parteien verpflichten sich, diesen AVV zusammen mit allen für die Verarbeitung personenbezogener Kundendaten im Rahmen der Vereinbarung geltenden Datenschutzgesetzen einzuhalten – einschließlich, soweit relevant, der Gesetze der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und seiner Mitgliedstaaten, der Schweiz, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten (darunter der California Consumer Privacy Act, der „CCPA“) (zusammen „Datenschutzgesetze“).

1.2 Einzelheiten der Verarbeitung

Eine Beschreibung der Verarbeitung – ihr Gegenstand, ihre Art und ihr Zweck, die Arten der betroffenen personenbezogenen Kundendaten und die Kategorien der „betroffenen Personen“ (im Sinne des geltenden Datenschutzrechts) – findet sich in Anhang I, der integraler Bestandteil dieses AVV ist.

1.3 Verhältnis der Parteien

Für die Zwecke dieses AVV handelt der Kunde als „Verantwortlicher“ oder „Unternehmen“ (im Sinne des jeweils geltenden Datenschutzrechts) und beauftragt Olostep, in seinem Namen als „Auftragsverarbeiter“ oder „Dienstleister“ (im Sinne des jeweils geltenden Datenschutzrechts) zu handeln. Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, die Pflichten zu erfüllen, die das Datenschutzrecht Verantwortlichen und Unternehmen auferlegt. Verarbeitet der Kunde selbst Daten im Auftrag eines anderen Verantwortlichen (ein „Dritter Verantwortlicher“), so (i) fungiert der Kunde als alleiniger Ansprechpartner für Olostep, (ii) ist er dafür verantwortlich, alle von diesem Dritten Verantwortlichen erforderlichen Genehmigungen einzuholen, und (iii) erklärt er sich damit einverstanden, alle Anweisungen zu erteilen und alle Rechte im Rahmen dieses AVV im Namen dieses Dritten Verantwortlichen auszuüben.

2. Anweisungen des Kunden

Olostep wird personenbezogene Kundendaten ausschließlich im Auftrag des Kunden und nur gemäß den dokumentierten Anweisungen des Kunden verarbeiten, nämlich: (i) zur Durchführung dieses AVV, der Vereinbarung und etwaiger geltender Bestellformulare; (ii) zur Erfüllung der Verarbeitung, die Nutzer durch ihre eigene Nutzung der Dienste auslösen; und (iii) zur Befolgung jeder anderen angemessenen, dokumentierten Anweisung des Kunden (zum Beispiel per E-Mail), sofern diese Anweisung mit den Bedingungen der Vereinbarung vereinbar ist.

3. Vertraulichkeit des Personals

Olostep stellt sicher, dass jede Person, die es zur Verarbeitung personenbezogener Kundendaten autorisiert, einer angemessenen Vertraulichkeitspflicht unterliegt, sei diese vertraglich oder gesetzlich begründet.

4. Einschränkungen nach dem CCPA

Sofern geltendes Datenschutzrecht, der Nachtrag oder dieser AVV nichts anderes ausdrücklich gestatten, wird Olostep: (a) personenbezogene Kundendaten nicht aus einem anderen Grund als der Erbringung der Dienste gemäß den dokumentierten Anweisungen des Kunden aufbewahren, verwenden oder offenlegen; (b) personenbezogene Kundendaten nicht außerhalb der direkten Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien aufbewahren, verwenden oder offenlegen; (c) personenbezogene Kundendaten nicht mit personenbezogenen Daten kombinieren, die von einer anderen Quelle als dem Kunden oder in dessen Auftrag erhalten wurden; oder (d) personenbezogene Kundendaten nicht „verkaufen“ oder „weitergeben“ (im Sinne des jeweils geltenden Datenschutzrechts).

5. Sicherheitsmaßnahmen und Vorfallbehandlung

5.1 Sicherheitsprogramm

Olostep wird angemessene technische und organisatorische Schutzmaßnahmen aufrechterhalten, die ein den Risiken der Verarbeitung personenbezogener Kundendaten angemessenes Sicherheitsniveau gewährleisten, im Einklang mit (a) den in Anhang II beschriebenen Maßnahmen und (b) SOC 2, ISO 27001, NIST 800-53 oder einem im Wesentlichen gleichwertigen Rahmenwerk während der gesamten Vertragslaufzeit.

5.2 Meldung von Sicherheitsvorfällen

Wird Olostep sich eines tatsächlichen – oder mit angemessenem Grund vermuteten – unbefugten Zugriffs auf oder einer sonstigen unbefugten Verarbeitung personenbezogener Kundendaten bewusst (ein „Sicherheitsvorfall“), wird Olostep den Kunden unverzüglich, in jedem Fall jedoch innerhalb von 72 Stunden, informieren. Sollte die Benachrichtigung länger dauern, wird Olostep die Gründe für die Verzögerung zusammen mit der Mitteilung erläutern.

5.3 Reaktion auf Vorfälle

Bei der Reaktion auf einen Sicherheitsvorfall wird Olostep angemessene Schritte unternehmen, um (i) den Vorfall einzudämmen und die Wahrscheinlichkeit seines erneuten Auftretens zu verringern, (ii) dem Kunden die relevanten, Olostep bekannten Informationen über den Vorfall mitzuteilen, und (iii) sonstige wirtschaftlich angemessene Unterstützung anzubieten, damit der Kunde seinen eigenen Verpflichtungen nach geltendem Datenschutzrecht nachkommen kann.

5.4 Schwachstellenscans

Olostep wird Schwachstellenscans gegen die Software-as-a-Service-Plattform durchführen, die es zur Erbringung der Dienste nutzt.

5.5 Verschlüsselung

Olostep wird personenbezogene Kundendaten mit starken, branchenüblichen Techniken und aktuellen Sicherheitsprotokollen verschlüsseln.

6. Unterauftragsverarbeiter

6.1 Einsatz von Unterauftragsverarbeitern

Der Kunde erteilt Olostep die allgemeine Genehmigung, Auftragsverarbeiter Dritter einzusetzen, die personenbezogene Kundendaten im Auftrag von Olostep verarbeiten (jeweils ein „Unterauftragsverarbeiter“). Die aktuellen Unterauftragsverarbeiter von Olostep sind in Anhang III.

6.2 Weitergabepflichten

Olostep wird mit jedem Unterauftragsverarbeiter einen schriftlichen Vertrag schließen, der den Unterauftragsverarbeiter an Datenschutzpflichten bindet, die inhaltlich nicht weniger schützend sind als die von Olostep im Rahmen dieses AVV übernommenen.

6.3 Änderungen der Unterauftragsverarbeiter

Vor jeder geplanten Änderung seiner Unterauftragsverarbeiter wird Olostep den Kunden im Voraus benachrichtigen. Der Kunde kann einem neuen Unterauftragsverarbeiter aus vertretbaren Gründen widersprechen – insbesondere, dass die Bestellung des Unterauftragsverarbeiters einen wesentlichen Verstoß gegen das Datenschutzrecht verursachen würde – indem er innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Benachrichtigung durch Olostep eine schriftliche Mitteilung mit Begründung dieser Gründe übermittelt. Die Parteien werden dann in gutem Glauben zusammenarbeiten, um den Widerspruch zu klären. Entscheidet sich Olostep dennoch dafür, mit dem neuen Unterauftragsverarbeiter fortzufahren, wird es den Kunden mindestens dreißig (30) Tage bevor es diesem Unterauftragsverarbeiter gestattet, personenbezogene Kundendaten zu verarbeiten, informieren, und beide Parteien können die betroffenen Teile der Dienste sofort einstellen oder die Nutzung dieser Teile beenden und diese Teile der Dienste innerhalb von dreißig (30) Tagen kündigen.

7. Zusammenarbeit und Unterstützung

Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der Olostep zur Verfügung stehenden Informationen wird Olostep dem Kunden angemessene Unterstützung leisten – auch durch Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen – damit der Kunde auf Anfragen betroffener Personen oder „Verbraucher“ (im Sinne des jeweils geltenden Datenschutzrechts) reagieren, Anfragen, Beschwerden und Untersuchungen bearbeiten sowie Datenschutz-Folgenabschätzungen, Datenschutzbewertungen und vorherige Konsultationen mit Aufsichtsbehörden durchführen kann.

8. Prüfungsrechte

Nach angemessener schriftlicher Ankündigung gestattet Olostep dem Kunden, auf eigene Kosten die relevanten Kontrollen von Olostep und dessen Einhaltung dieses AVV zu überprüfen (eine „Prüfung“), vorausgesetzt, dass: (a) die Prüfung entweder vom Kunden selbst oder von einem vom Kunden beauftragten Drittprüfer durchgeführt wird, der eine angemessene Vertraulichkeitsvereinbarung mit Olostep unterzeichnet hat; (b) die Parteien im Voraus einvernehmlich die praktischen Einzelheiten der Prüfung vereinbaren – einschließlich Beginn, Umfang, Dauer sowie der geltenden Sicherheits- und Vertraulichkeitskontrollen; und (c) innerhalb der vorangegangenen zwölf (12) Monate keine vergleichbare Prüfung stattgefunden hat, es sei denn, eine Aufsichtsbehörde oder eine andere für die Durchsetzung des Datenschutzrechts zuständige Regulierungsbehörde verlangt eine solche. Der Kunde trägt alle Kosten und Aufwendungen, die Olostep im Zusammenhang mit einer Prüfung entstehen. Prüfungsergebnisse dürfen vom Kunden nur zur Erfüllung seiner regulatorischen Prüfungspflichten und zur Bestätigung der Einhaltung dieses AVV verwendet werden.

9. Grenzüberschreitende Datenübermittlungen

9.1 Übermittlungen aus dem EWR und der Schweiz

Für jede Übermittlung personenbezogener Kundendaten, die dem europäischen Datenschutzrecht unterliegt, an ein Bestimmungsland, das nicht von einem Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission erfasst ist (eine „internationale Datenübermittlung“), wird Olostep zunächst die spezifische schriftliche Genehmigung des Kunden einholen. Der Kunde genehmigt hiermit Olostep, internationale Datenübermittlungen außerhalb des EWR oder der Schweiz durchzuführen:

  • in jedes Land, das von einem gültigen Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission profitiert;

  • im Rahmen verbindlicher unternehmensinterner Vorschriften, die von EWR-Aufsichtsbehörden genehmigt wurden; und

  • an jeden Datenimporteur, mit dem Olostep Standardvertragsklauseln abgeschlossen hat („SCC“).

9.2 EU-Standardvertragsklauseln

Kunde und Olostep schließen hiermit Modul 2 (Verantwortlicher-zu-Auftragsverarbeiter) der SCC ab – und, sofern der Kunde als Auftragsverarbeiter für einen Dritten Verantwortlichen handelt, Modul 3 (Auftragsverarbeiter-zu-Unterauftragsverarbeiter) –, die durch Verweis einbezogen und wie folgt vervollständigt werden: Der Kunde ist der „Datenexporteur“ und Olostep der „Datenimporteur“; die optionale Docking-Klausel in Klausel 7 gilt; Option 1 der Klausel 9(a) gilt, mit der in Abschnitt 6.3 genannten Ankündigungsfrist; die optionale Rechtsbehelfsklausel in Klausel 11(a) wird gestrichen; Option 1 in Klausel 17 gilt, und es gilt irisches Recht; die in Klausel 18(b) genannten Gerichte sind die Gerichte Irlands; und die Anhänge I und II der SCC entsprechen den Anhängen I, II und III dieses AVV. Für internationale Datenübermittlungen mit Ursprung in der Schweiz können in der Schweiz gewöhnlich ansässige betroffene Personen Ansprüche im Rahmen der SCC vor den Schweizer Gerichten geltend machen.

9.3 Übermittlungen aus dem Vereinigten Königreich

Der Kunde genehmigt Olostep, internationale Datenübermittlungen außerhalb des Vereinigten Königreichs durchzuführen, sofern die Übermittlung:

  • in ein Land erfolgt, das von einem gültigen Angemessenheitsbeschluss der britischen Regierung erfasst ist;

  • im Rahmen verbindlicher unternehmensinterner Vorschriften erfolgt, die vom britischen Information Commissioner genehmigt wurden; oder

  • an einen Datenimporteur erfolgt, mit dem Olostep den UK-Nachtrag oder andere vom britischen Information Commissioner herausgegebene Standardvertragsklauseln, je nach Anwendbarkeit, abgeschlossen hat.

9.4 UK-Nachtrag

Die Parteien schließen außerdem den UK-Nachtrag ab, der durch Verweis einbezogen wird und internationale Datenübermittlungen aus dem Vereinigten Königreich regelt. Teil 1 des UK-Nachtrags wird wie folgt vervollständigt: (i) in Tabelle 1 ist der Kunde der „Exporteur“ und Olostep der „Importeur“, mit den in diesem AVV und der Vereinbarung angegebenen Details; (ii) in Tabelle 2 ist die erste Option ausgewählt, und die „genehmigten EU-SCC“ sind die in Abschnitt 9.2beschriebenen SCC; (iii) in Tabelle 3 entsprechen die Anhänge 1 (A und B), II und III der „genehmigten EU-SCC“ Anhang I, II und III dieses AVV; und (iv) in Tabelle 4 kann entweder der „Importeur“ oder der „Exporteur“ den UK-Nachtrag beenden.

10. Löschung und Rückgabe von Daten

Wenn dieser AVV ausläuft oder gekündigt wird, wird Olostep unverzüglich alle personenbezogenen Kundendaten in seinem Besitz zurückgeben oder löschen. Olostep kann dennoch Kopien personenbezogener Kundendaten aufbewahren, wenn die Parteien dies ausdrücklich vereinbart haben, wenn geltendes Recht eine Aufbewahrung vorschreibt, oder wenn sich die Daten in routinemäßigen Backups befinden – und alle aufbewahrten Kopien bleiben weiterhin durch die Bedingungen dieses AVV geschützt.

Anhang I — Einzelheiten der Verarbeitung und Übermittlung

A. Die Parteien

Datenexporteur:

  • Name: Kunde (wie oben definiert)

  • Relevante Aktivitäten: Der Kunde nutzt die Dienste von Olostep wie in der Vereinbarung beschrieben und stellt Olostep dabei personenbezogene Daten zur Verfügung.

  • Rolle: Verantwortlicher — oder Auftragsverarbeiter für einen Dritten Verantwortlichen

Datenimporteur:

  • Name: Olostep (wie oben definiert)

  • Relevante Aktivitäten: Olostep erbringt die Dienste für den Kunden wie in der Vereinbarung beschrieben und verarbeitet in diesem Zusammenhang personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden.

  • Rolle: Auftragsverarbeiter für den Kunden — oder Unterauftragsverarbeiter für einen Dritten Verantwortlichen

B. Beschreibung der Übermittlung

  • Name: Kunde (wie oben definiert)

    • Die eigenen Kunden des Kunden

    • Mitarbeiter, Personal und Auftragnehmer des Kunden

  • Kategorien der übermittelten personenbezogenen Kundendaten:

    • Namen

    • Kontaktinformationen

  • Übermittelte sensible Daten sowie besondere Einschränkungen oder angewandte Schutzmaßnahmen: keine (nicht zutreffend).

  • Häufigkeit der Übermittlung: fortlaufend, für die Dauer der Dienste.

  • Art der Verarbeitung: Personenbezogene Kundendaten werden wie in der Vereinbarung dargelegt verarbeitet und übermittelt.

  • Zweck der Übermittlung und weiteren Verarbeitung: Bereitstellung der in der Vereinbarung beschriebenen Dienste.

  • Aufbewahrungsfrist (oder die zu ihrer Bestimmung verwendeten Kriterien): Personenbezogene Kundendaten werden nur so lange aufbewahrt, wie es für die Zwecke der Verarbeitung erforderlich ist und im Einklang mit geltendem Recht, einschließlich Verjährungsregeln und Datenschutzrecht.

  • Für Übermittlungen an (Unter-)Auftragsverarbeiter — Gegenstand, Art und Dauer der Verarbeitung: wie in der Vereinbarung und diesem AVV beschrieben; die Verarbeitung dauert für die Laufzeit der Vereinbarung an.

C. Zuständige Aufsichtsbehörde

  • Für betroffene Personen mit Sitz im EWR: die irische Aufsichtsbehörde (Data Protection Commission).

  • Für betroffene Personen mit Sitz im Vereinigten Königreich: der britische Information Commissioner.

  • Für betroffene Personen mit Sitz in der Schweiz: der Schweizerische Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte.

Anhang II — Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen

Olostep unterhält Sicherheitsmaßnahmen, die darauf ausgelegt sind, personenbezogene Kundendaten vor unbefugtem Zugriff, unbefugter Beschaffung oder Offenlegung sowie vor Zerstörung, Veränderung, versehentlichem Verlust, Missbrauch oder Beschädigung zu schützen, im Einklang mit SOC 2, ISO 27001, NIST 800-53 oder einem im Wesentlichen gleichwertigen Standard.

Anhang III — Genehmigte Unterauftragsverarbeiter

Der Kunde genehmigt Olostep die Nutzung folgender Unterauftragsverarbeiter:

Name Ort der Verarbeitung Art und Zweck der Verarbeitung
Amazon Web Services (AWS) Vereinigte Staaten Cloud-Infrastruktur und Hosting
OpenAI Vereinigte Staaten KI-Modelldienste
Anthropic Vereinigte Staaten KI-Modelldienste
Google Vereinigte Staaten KI-Modelldienste / Nutzerauthentifizierung
Turbopuffer Vereinigte Staaten Vektordatenbank
Stripe Vereinigte Staaten Zahlungsabwicklung

Fragen

Sollte in diesem Auftragsverarbeitungsvertrag etwas unklar sein, wenden Sie sich bitte an info@olostep.com

Sprache dieses Dokuments

Dieses Dokument wird der Einfachheit halber in mehreren Sprachen bereitgestellt. Im Falle von Abweichungen ist die englische Fassung maßgeblich und hat Vorrang.

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